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28.01.2025 Kostenvergleich Auto - ÖPNV
Die wahren Kosten werden nicht ausgewiesen
Was der ÖPNV kostet, wissen die Kommunen so ungefähr, aber die Kosten anderer Verkehrsmittel sind ihnen weitgehend unbekannt. So sagt der Verband deutscher Verkehrsunternehmen zu einer Untersuchung von Verkehrswissenschaftlern der Universität Kassel: "Das Ergebnis hat uns in dieser Klarheit überrascht."
Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV
"Welche Kosten verursachen verschiedene Verkehrsmittel wirklich?" war die Frage des Kasseler Verkehrswissenschaftler Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer in seinem Forschungsprojekt. Die Antworten bestehen nicht nur aus Statistiken, sondern auch einem Tool. mit dem man die Kosten der lokalen Verkehrsströme analysieren kann.
Die statistischen Ergebnisse sind:
- PKW-Verkehr in einer deutschen Großstadt kostet die öffentliche Hand und die Allgemeinheit etwa das Dreifache wie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).
- Rad- und Fußverkehr bringt regelrecht einen Gewinn, da er wenig Infrastrukturinvestitionen voraussetzt, keine Emissionen und Lärm verursacht, mit wenig Unfallrisiken einhergeht und erheblich zur Gesundheitsprävention und damit zur Vermeidung von Krankheitskosten beiträgt.
- Wichtig sind stets die Betrachtung des Gesamtsystems und die Effekte einer Einzelentscheidung auf dieses Ganze. So kann eine kleine Veränderung (Preiserhöhung, Streckenverlegung) zu Störungen (Staus) an anderer Stelle führen.
- Der Kostendeckungsgrad von PKW und LKW ist viel geringer als jener des ÖPNV.
ÖPNV Kosten steiger stärker als die Teuerungsrate
Auch diese Erkenntnis war den Kommunen so nicht bekannt - den NutzerInnen des ÖPNV allerdings zumindest "gefühlt" schon. So kann Jede/r nachvollziehen, dass z.B. die Preise für eine U-Bahn Fahrt in Berlin von 20 Pfennig im Jahr 1970 auf nunmehr 4,80€ um das 48-fache gestiegen sind, während die Durchschnittsmonatslöhne in diesem Zeitraum nur von 480 DM auf 4480€ also das 9,3-fache stiegen. Der von destatis.de berechnete deutsche Durchschnittsmonatslohn überrascht uns jetzt doch etwas, aber sonst wäre das Verhältnis ja noch schlimmer ... Wer also jetzt unter 4500€ verdient, sollte sich damit nicht rühmen.
Nun bietet das von den Wissenschaftlern vorgestellte Tool die Möglichkeit eine große Anzahl externer Faktoren mit in die Rechnung einzubeziehen, z.B.
- Was kostet eine Straße wirklich?
- Wieviel Oberflächenwasser ist für eine Straße im Vergleich zur Schiene zu entsorgen?
- Was kosten Unfälle?
Daraus lassen sich dann die wirklichen Kosten für Straßenplanungen und Parkplätze berechnen.
Mehr dazu bei https://www.unikims.de/blog/autoverkehr-kostet-die-kommunen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Fa
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9042-20250128-kostenvergleich-auto-oepnv.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9042-20250128-kostenvergleich-auto-oepnv.html
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Der Autoverkehr kostet die Kommunen das Dreifache des ÖPNV und der Radverkehr erhält die geringsten Zuschüsse
Verkehrswissenschaftler der Universität Kassel beantworten die Frage: „Welche Kosten verursachen verschiedene Verkehrsmittel wirklich?“ ...unikims.de
Urteil: Keine anlasslose Kennzeichenerfassung
Auch "neue Polizeigesetze" sind davon betroffen
Vor Weihnachten haben wir uns noch gefreut, dass das Überwachen von Dieselfahrzeugen mittels Videoüberwachung unzulässig ist. Nun können wir sogar sagen: Jede anlasslose Kennzeichenerfassung verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist als Eingriff in die Privatsphäre unzulässig!
Das hat das BVerfG nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 18.12.2018 entschieden ( -1 BvR 2795/09 - und - 1 BvR 3187/10 -). Nach der Klage eines Autofahrers aus Baden-Würtemberg im Jahr 2008 steht nun die Verfassungswidrigkeit der Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Baden-Württemberg und Hessen fest. Die entsprechenden Gesetze in Baden-Würtemberg und Hessen müssen entsprechend geändert werden. Für jede automatisierte Kennzeichenerfassung muss künftig ein konkreter Anlass, etwa eine Terrordrohung, vorliegen.
Auch die anderen Bundesländer sollten ihre Gesetze dahingehend überprüfen. So hat Sachsens Innenminister bereits angekündigt das neue Polizeigesetz(!) zu prüfen. Sachsen wollte dort sogar verankern, dass auf bestimmten Straßen stationäre Scanner aufgestellt werden, was das Erstellen von tagtäglichen Bewegungsprofilen der Autofahrer ermöglichen würde.
Neben der Einschränkung der Grundrechte bemängelt die Humanistische Union in ihrer Pressemiteilung zu dem Urteil auch die hohe Fehlerrate dieser Systeme: "In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch."
Der Hauptkritikpunkt bleibt jedoch die Möglichkeit mit Hilfe solcher System auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste zu erstellen. Das entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, insbesondere etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.
Als positive Nebenwirkung des Urteil ist festzuhalten, dass das Urteil auch dem aktuellen Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen) einzusetzen keine Zukunft mehr gibt. Auch die anlasslose automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie sie z.B. am Berliner Bahnhof Südkreuz (vergeblich) erprobt wurde, steht damit auf der Kippe.
Bedauerlich ist nur, dass solche Verfahren sich über viel zu viele Jahre hinziehen (VDS 2007-2010, BKA-Gesetz 2008-2016, Kfz Kennzeichenerfassung 2008-2018, ...)
Mehr dazu bei http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/
und das Urteil https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr279509.html
und http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Urteil-des-Verfassungsgerichts-Sachsen-laesst-neue-Polizeigesetz-ueberpruefen
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6786-20190208-urteil-keine-anlasslose-kennzeichenerfassung.htm
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Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Sachsen lässt neue Polizeigesetz überprüfen
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung gibt Grünen und FDP bei ihrer Kritik am neuen Sächsische Polizeigesetz Rückenwind. Innenminister Roland Wöller (CDU) kündigte an, einige Passagen überprüfen zu lassen.Leipziger Volkszeitung