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12.09.2024 Big-Data-Analysen durch Polizei
Abgleich mit Gesichtern und Stimmen im Internet
Auch wenn fast täglich ebenfalls 3 unschuldige Menschen bei Verkehrsunfällen sterben, wie bei dem verbrecherischen Messerangriff in Solingen, wird dieser von Politik und Medien weiter genutzt, um unsere Grundrechte einzuschränken. Nach einer beispiellosen Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Wochen wird das Thema nun auf die innere Sicherheit ausgedehnt.
Heise.de berichtet: "Die Bundesregierung verschärft ihre Pläne zur Netzüberwachung. Zusätzlich zur Ankündigung von Ende August, Fotos und Videos aus dem Internet polizeilicher Gesichtserkennung zu unterziehen, sollen jetzt auch Videos und Tonaufnahmen mittels Stimmerkennung gerastert werden."
Die Ampel hat ihr "Sicherheitspaket" nach der tödlichen Messerattacke in Solingen nun erweitert um einen Teil zur "Verbesserung der Terrorismusbekämpfung". Während die Polizei bisher die Aufgabe der Strafverfolgung hatte, soll sie zukünftig auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr "biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen" mithilfe automatisierter technischer Verfahren mit Informationen etwa aus Sozialen Netzen abgleichen dürfen.
So sollen künftig Lichtbild- und Videodateien gerastert werden, "die gegen oder ohne das Einverständnis des Betroffenen von Dritten ins Internet übertragen werden oder Informationen unfreiwillig preisgeben", schreibt Heise.de. Dies wäre allerdings eine "biometrische Rundum-Überwachung" und damit ein Bruch des eigenen Koalitionsvertrags.
Es ist auch weit mehr als das Durchforsten der Videos und Sprache von Selbstdarstellungen von Terrorgruppen mit der das Vorhaben angekündigt wurde. Nun gibt es fast keine Grenze mehr für beliebige Videos oder Fotos im Netz, obwohl ein Abgleich mit Daten "aus im Internet öffentlich zugänglichen Echtzeit-Lichtbild- und Echtzeit-Videodateien ausgeschlossen" sein sollte. Diesen Widerspruch erkläre, wer es vermag ...
Auf jeden Fall sollen BKA und Bundespolizei mit Künstlicher Intelligenz (KI) in einem ersten Schritt die große Menge polizeilicher Datenbanken zusammenführen und durchforsten dürfen. Damit können sie dann ihre KI-Anwendungen für Big-Data-Analysen im Stil von Palantir & Co fit machen. Allein schon dieses "Sieben" der eigenen Daten dürfte einige False Positives liefern, also fehlerhaft als verdächtig Erkannte, die dann wieder entgegen der Unschuldsvermutung ihre eigene Unschuld beweisen müssen ...
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Solingen-Polizei-soll-Gesichts-und-Stimmerkennung-im-Netz-durchfuehren-9690314.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3CJ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8901-20240912-big-data-analysen-durch-polizei.html
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Tags: #KI #AI #künstlicheIntelligenz #Biometrie #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Gesichtserkennung #Stimmenerkennung #Rasterfahndung #DataMining #Analyse #Palantir #Missbrauch #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit
Solingen: Polizei soll Gesichts- und Stimmerkennung im Netz durchführen
Der Regierungsentwurf für die Ampel zur Terrorismusbekämpfung aus dem "Sicherheitspaket" geht weiter als angekündigt und schließt einen Stimmenvergleich ein.Stefan Krempl (heise online)
###04.08.2024 Jede Sekunde eine Anfrage
"Unplausible" Bestandsdaten werden überprüft
25,54 Millionen Mal haben 122 staatliche Stellen bei 110 Telefon-Anbietern nachgefragt, wem eine Telefonnummer gehört - also praktisch eine Anfrage pro Sekunde. Sie können aber auch nachfragen wie viele und welche Telefone auf eine Person registriert sind. Das ganze nennt sich Bestandsdatenauskunft und wurde von uns mehrfach thematisiert.
Als die Gesetzesänderung 2016 beschlossen wurde, hatte das Innenministerium eine solche Überprüfung noch ausgeschlossen, schreibt netzpolitik.org. Entgegen dem derzeitigen Stand in Deutschland kann man in vielen Staaten der Welt Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA, Großbritannien und Niederlande.
Bei der Einführung des Gesetzes hieß es, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ geben werde. Nun aber wollen die Behörden fehlerhafte und unplausible Bestandsdaten identifizieren und die Anbieter dazu verpflichten, unplausible Anschlussinhaber zu überprüfen. Damit dürfte ein Telefonanschluss auf den Namen Micky Maus wohl bald der Vergangenheit angehören.
Zusammen mit der bereits 2013 eingeführten automatischen Überprüfung von Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächern als Bestandsdaten haben Behörden Einblick welche IP-Adressen eine Zielperson zu einem Zeitpunkt nutzt – und zwar ebenfalls ohne Richterbeschluss. Über diese Abfragen gibt es leider noch nicht einmal Abfragestatistiken.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bestandsdatenauskunft-2023-bundesnetzagentur-schaltet-pseudonyme-mobilfunk-anschluesse-ab/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C3
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