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05.01.2025 Netzneutralität wenigstens in Europa retten
Internet ist keine Telekommunikation
... hat ein US Berufungsgericht festgestellt. Dieses Urteil hat für die Menschen in den USA fatale Auswirkungen. Damit wird der Anspruch auf Netzneutralität, den die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) noch immer hoch hält, abgeschafft.
Mobile Breitbanddienste sind nach Ansicht des Gerichts als private Funkdienste wie von Taxizentralen oder Lkw-Fahrern zu bewerten und damit muss sich der Betreiber nicht mehr um einen ausgewogenen neutralen Zugang zu dem Dienst kümmern - sondern kann sich sogar im Gegenteil dafür bezahlen lassen, dass bestimmte Informationen bevorzugt werden.
Das erinnert uns an einen Bericht auf der Jahreskonferenz der Plattform Privatheit, wo berichtet wurde, dass in Brasilien die Mehrheit der Menschen das "Internet" nur als Facebook/WhatsApp kennen, da dessen Dienste dort hostenlos angeboten werden, während alle anderen Inhalte des Internets hinter einer Bezahlschranke für jedes MegaByte verschwinden.
Als Grundsätze der Netzneutralität nennt Heise.de diese 3 Regeln
- Keine Websperren für rechtmäßige Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädliche Geräte.
- Keine Tempobremsen (throttling) für "legalen Internetverkehr" auf Basis rechtmäßiger Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädlicher Geräte.
- Keine Bevorzugung legalen Internetverkehrs gegenüber anderem legalen Internetverkehr im Austausch gegen Zuwendungen jeglicher Art. Auch eigene Inhalte und Dienste sollten die Breitbandanbieter nicht bevorzugen.
Mit der Abschaffung der Netzneutralität haben die Republikaner schon vor der Einführung des neuen Präsidenten einen unerwarteten Erfolg zu verzeichnen. Sie werden, wie jetzt gegen die FCC im Telecomrecht, auch für die Abschaffung von Regulierungen bei der Umweltschutzbehörde EPA im Umweltschutzrecht und der Luftfahrtbehörde FAA im Luftfahrtrecht vorgehen.
Und was uns sonst noch bei Trumps Präsidentschaft droht, ahnen wir schon anhand seiner Drohungen ...
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/US-Urteil-begraebt-Netzneutralitaet-Internet-ist-keine-Telekommunikation-10223921.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3EL
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9019-20250105-netzneutralitaet-wenigstens-in-europa-retten.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9019-20250105-netzneutralitaet-wenigstens-in-europa-retten.html
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US-Urteil begräbt Netzneutralität: Internet ist keine Telekommunikation
Erfolg für Gegner von Verbraucherschutz in den USA: Die Telecom-Behörde darf nicht bestimmen, was "telecommunications" ist. Damit fällt die Netzneutralität.Daniel AJ Sokolov (heise online)
Urteil: Keine anlasslose Kennzeichenerfassung
Auch "neue Polizeigesetze" sind davon betroffen
Vor Weihnachten haben wir uns noch gefreut, dass das Überwachen von Dieselfahrzeugen mittels Videoüberwachung unzulässig ist. Nun können wir sogar sagen: Jede anlasslose Kennzeichenerfassung verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist als Eingriff in die Privatsphäre unzulässig!
Das hat das BVerfG nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 18.12.2018 entschieden ( -1 BvR 2795/09 - und - 1 BvR 3187/10 -). Nach der Klage eines Autofahrers aus Baden-Würtemberg im Jahr 2008 steht nun die Verfassungswidrigkeit der Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Baden-Württemberg und Hessen fest. Die entsprechenden Gesetze in Baden-Würtemberg und Hessen müssen entsprechend geändert werden. Für jede automatisierte Kennzeichenerfassung muss künftig ein konkreter Anlass, etwa eine Terrordrohung, vorliegen.
Auch die anderen Bundesländer sollten ihre Gesetze dahingehend überprüfen. So hat Sachsens Innenminister bereits angekündigt das neue Polizeigesetz(!) zu prüfen. Sachsen wollte dort sogar verankern, dass auf bestimmten Straßen stationäre Scanner aufgestellt werden, was das Erstellen von tagtäglichen Bewegungsprofilen der Autofahrer ermöglichen würde.
Neben der Einschränkung der Grundrechte bemängelt die Humanistische Union in ihrer Pressemiteilung zu dem Urteil auch die hohe Fehlerrate dieser Systeme: "In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch."
Der Hauptkritikpunkt bleibt jedoch die Möglichkeit mit Hilfe solcher System auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste zu erstellen. Das entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, insbesondere etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.
Als positive Nebenwirkung des Urteil ist festzuhalten, dass das Urteil auch dem aktuellen Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen) einzusetzen keine Zukunft mehr gibt. Auch die anlasslose automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie sie z.B. am Berliner Bahnhof Südkreuz (vergeblich) erprobt wurde, steht damit auf der Kippe.
Bedauerlich ist nur, dass solche Verfahren sich über viel zu viele Jahre hinziehen (VDS 2007-2010, BKA-Gesetz 2008-2016, Kfz Kennzeichenerfassung 2008-2018, ...)
Mehr dazu bei http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/
und das Urteil https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr279509.html
und http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Urteil-des-Verfassungsgerichts-Sachsen-laesst-neue-Polizeigesetz-ueberpruefen
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6786-20190208-urteil-keine-anlasslose-kennzeichenerfassung.htm
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Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Sachsen lässt neue Polizeigesetz überprüfen
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung gibt Grünen und FDP bei ihrer Kritik am neuen Sächsische Polizeigesetz Rückenwind. Innenminister Roland Wöller (CDU) kündigte an, einige Passagen überprüfen zu lassen.Leipziger Volkszeitung