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#Recht #Zeugnisverweigerungsrecht #Beratungsstelle #sexualisierteGewalt
Zeugnisverweigerungsrecht: Die Rechtsanwältin Franziska Drohsel spricht sich in ihrer taz-Kolumne für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter:innen von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt aus. Ähnlich wie bei Mitarbeiter:innen von Drogenberatungsstellen, die bereits ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, bedürfe es auch hier eines Schutzes des Vertrauens Betroffener in die Mitarbeiter:innen. Zudem sei es inkohärent, dass sie eine nach § 203 StGB strafbedrohte Schweigepflicht haben, aber ihre Aussage nicht vor Gericht verweigern dürften.
via LTO
Zeugnisverweigerungsrecht: Die Rechtsanwältin Franziska Drohsel spricht sich in ihrer taz-Kolumne für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter:innen von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt aus. Ähnlich wie bei Mitarbeiter:innen von Drogenberatungsstellen, die bereits ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, bedürfe es auch hier eines Schutzes des Vertrauens Betroffener in die Mitarbeiter:innen. Zudem sei es inkohärent, dass sie eine nach § 203 StGB strafbedrohte Schweigepflicht haben, aber ihre Aussage nicht vor Gericht verweigern dürften.
via LTO
Zeugnisverweigerung vor Gericht: Essenzielle Vertraulichkeit
Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt haben bis heute kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das muss sich dringend ändern.taz.de