25.10.2025 Rechtstaatlichkeit?
Polizei gegen Justiz?
Was passiert, wenn die Polizei bei einem Einsatz einen Beschluss zur Beschlagnahme beim aktuell zuständigen Gericht beantragt und die Richterin diesen ablehnt aber die Polizei die Beschlagnahme trotzdem durchführt? Das kann man jetzt live mitverfolgen.
Ende September hatte die sächsische Polizei die Beschlagnahmung eines Protestbusses der Künstlergruppe "Zentrum für Politische Schönheit" durchgesetzt und damit bundesweit für Empörung gesorgt. Der "Adenauer SRP+" ist ein umgebauter Reisebus, der schon bei der lautstarken Störung des Alice Weidel Interview mit der ARD in Berlin aufgefallen war.
In Videos ist zu sehen, wie die Polizei Sachsen den Bus "vorübergehend stillgelegt" und anschließend "beschlagnahmt". In Sozialen Netzwerken ging das Video viral. Angeblich sei der Bus nicht verkehrssicher, die Künstlergruppe legte fünf Aktenordner mit Abnahmen, Gutachten und offiziellen Bescheinigungen vor, die das Gegenteil beweisen.
Richterlicher Beschluss oder nicht?
- Problem: Geht es um eine Ordnungswidrigkeit (unzulässige Aufbauten oder Ladung am Fahrzeug, wie die Polizei vor Ort argumentierte) oder um Gefahrenabwehr?
Eine Ordnungswidrigkeit bearbeitet das Landratsamt und nicht Polizei und Gericht. Da die Polizei argumentiert, dass zum besagten Zeitpunkt das Landratsamt nicht erreichbar war, musste sie tätig werden. - Problem: Richterlicher Beschluss zur Beschlagnahme
Obwohl die Polizei behauptete einen richterlichen Beschluss erwirkt zu haben, ist diese Zustimmung der Eilrichterin vom Wochenende in der Akte nicht vorhanden. Die Eilrichterin bestätigt dagegen gegenüber dem zuständigen Gericht laut dem verlinkten Artikel: Sie habe "bestimmt 4-5 mal mit dem Polizeirevier Döbeln telefoniert", schreibt die Richterin. Und sie "habe in dem letzten Gespräch konkret die Beschlagnahme des Busses verneint".
Damit hat die Polizei Sachsen explizit gegen eine richterliche Entscheidung gehandelt. Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass die anfänglich von einem Chemnitzer DEKRA-Gutachter aufgestellte Behauptunge, dass "Änderungen an dem Bus nicht durch die Betriebserlaubnis gedeckt seien" von der Berliner Zulassungsbehörde widersprochen wurde.
Der "Adenauer SRP+" darf also wieder fahren und die Polizei Sachsen hat neben dem grundsätzlichen Problem zwischen Polizei und Justiz eventuell noch die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 40.000 - 50.000 Euro, wie das Künstlerkollektiv schätzt ...
Mehr dazu bei https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/zentrum-fuer-politische-schoenheit-bus-beschlagnahmung-rechtswidrig-100.html
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Streit um Protestbus: Hat Sachsens Polizei die Justiz übergangen?
Nachdem die Polizei Sachsen einen Bus des "Zentrum für Politische Schönheit" beschlagnahmt hatte, bestehen nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Nach MDR-Recherchen hatte die zuständige Richterin zuvor nicht zugestimmt.Marcus Engert und Edgar Lopez, MDR Investigativ (MDR)
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